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Renteneintrittsalter berechnen

Gib dein Geburtsdatum ein und du siehst auf den Monat genau, wann deine Rente beginnt — für die Regelaltersrente, für 45 Beitragsjahre, für den früheren Start ab 63 und bei Schwerbehinderung. Inklusive Abschlag in Prozent und in Euro.

Rechtsstand: SGB VI, Altersgrenzen nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz · Reformszenario nach den Empfehlungen der Rentenkommission vom Juni 2026
Kurzantwort Wer 1964 oder später geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren. Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 liegt sie dazwischen und steigt stufenweise an: Jahrgang 1960 geht mit 66 Jahren und 4 Monaten, Jahrgang 1963 mit 66 Jahren und 10 Monaten. Nach 45 Beitragsjahren ist der abschlagsfreie Start zwei Jahre früher möglich, ab Jahrgang 1964 also mit 65. Wer 35 Versicherungsjahre hat, kann ab 63 gehen — das kostet dauerhaft bis zu 14,4 Prozent Rente. Quellen: Deutsche Rentenversicherung (§§ 35, 36, 38, 236a SGB VI), BMAS.
01 — RECHNER

Dein Rentenbeginn, auf den Monat genau

Alles rechnet in deinem Browser. Es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.

Geburtsdatum
Wer am Ersten geboren ist, startet einen Monat früher — der Rechner kennt die Regel.
Versicherungsjahre
Stand beim Rentenstart. Zählt mit: Beiträge, Kindererziehung, Pflege, Wehrdienst, Krankengeld.
Schwerbehinderung ab GdB 50
Öffnet eine eigene Altersrente, zwei Jahre vor der Regelgrenze.
Erwartete Bruttorente im Monat Nur für die Umrechnung des Abschlags in Euro. Steht in deiner Renteninformation.
1. Juli 2031
Frühester abschlagsfreier Rentenbeginn
Das ist in 4 Jahren und 11 MonatenAlter beim Start: 67 Jahre
Regelaltersgrenze
67 Jahre
Frühester Start überhaupt
63 Jahre
Abschlag dabei
−14,4 %
Das kostet im Monat
−216 €
Erwerbsphase: 66 % geschafftbis zur Regelaltersgrenze

Rechenweg: Die Altersgrenze wird nach Geburtsjahrgang bestimmt und auf dein Geburtsdatum angewendet. Die Rente beginnt am Ersten des Monats nach der Vollendung des maßgeblichen Lebensjahres; wer am Ersten eines Monats geboren ist, vollendet es bereits am Ende des Vormonats und startet deshalb einen Monat früher. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent je Monat vorzeitigem Bezug und gilt lebenslang. Nicht berücksichtigt: Vertrauensschutzregelungen, Erwerbsminderungsrente, Beamtenversorgung sowie Renten nach Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit für Jahrgänge bis 1951.

02 — JAHRGÄNGE

Die Altersgrenzen aller Jahrgänge

Wie sich die Regelaltersgrenze seit 2012 nach oben schiebt — und wo sie nach den Reformvorschlägen landen könnte.

geltendes Recht (65 → 67) Reformmodell (67 → 67,5)
Jahrgang Regelaltersgrenze 45 Jahre: abschlagsfrei 35 Jahre: ab 63 Schwerbehinderung
Warum der Rechner ohne Pflege weiterläuft: Die Altersgrenzen stehen als Formel im Code, nicht als Jahrestabelle — sie gelten unverändert bis Jahrgang 1964 und danach dauerhaft. Aktualisiert werden muss nur eines: der Schalter „Mit Reform". Sobald aus den Empfehlungen ein Gesetz wird, wandert das Reformszenario in den Hauptmodus.
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Hinweis: Der Rechner zeigt die gesetzlichen Altersgrenzen. Ob du die Wartezeit tatsächlich erfüllst, steht verbindlich nur in deinem Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung.

„Mit 67" ist die Antwort, die jeder kennt — und für die meisten ist sie falsch. Zwischen Jahrgang 1947 und 1964 verschiebt sich die Altersgrenze in Monatsschritten, und daneben gibt es drei weitere Altersrenten mit eigenen Grenzen. Der Rechner oben löst das für deinen Jahrgang auf. Dieser Text erklärt, was dahintersteckt und was die geplante Reform daran ändern würde.

Stand: 2026 · Rechtsgrundlage: Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) · Reformstand: Empfehlungen der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026, noch kein geltendes Recht.

67 Jahre
Regelaltersgrenze ab Jahrgang 1964
64,7 Jahre
tatsächliches Zugangsalter 2024
14,4 %
maximaler Abschlag beim Start mit 63
67,5 Jahre
Zielwert des Reformmodells bis 2041

Wann kann ich in Rente gehen? Die kurze Antwort

Es gibt in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ein Renteneintrittsalter, sondern vier. Welches für dich gilt, hängt an zwei Größen: deinem Geburtsjahrgang und deinen Versicherungsjahren.

Die Regelaltersrente ist der Normalfall. Sie setzt nur fünf Versicherungsjahre voraus und ist immer abschlagsfrei. Für Jahrgang 1964 und jünger liegt die Grenze bei 67 Jahren, davor steigt sie in Stufen an.

Die Rente für besonders langjährig Versicherte braucht 45 Versicherungsjahre und kommt zwei Jahre früher — ebenfalls ohne Abzug. Das ist die Rente, die alle „Rente mit 63" nennen, obwohl 63 nur noch für Jahrgänge bis 1952 stimmt.

Die Rente für langjährig Versicherte verlangt 35 Versicherungsjahre und ist ab 63 möglich — mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent für jeden vorgezogenen Monat.

Die Rente für schwerbehinderte Menschen setzt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahre voraus. Sie ist zwei Jahre vor der Regelgrenze abschlagsfrei und bis zu fünf Jahre davor mit Abschlag möglich.

Wissenswertes — Kurzantwort

Das gesetzliche Renteneintrittsalter in Deutschland liegt ab Geburtsjahrgang 1964 bei 67 Jahren. Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 steigt es um je einen Monat pro Jahrgang, für 1959 bis 1963 um je zwei Monate. Mit 45 Versicherungsjahren ist der abschlagsfreie Start zwei Jahre früher möglich, mit 35 Versicherungsjahren ab 63 mit einem lebenslangen Abschlag von bis zu 14,4 Prozent. Tatsächlich gingen die Menschen 2024 im Schnitt mit 64,7 Jahren in Altersrente.

Renteneintrittsalter: die Tabelle für jeden Jahrgang

Die Anhebung von 65 auf 67 Jahre läuft seit 2012 und ist 2031 abgeschlossen. Sie geschieht in zwei Geschwindigkeiten: Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 kommt pro Jahrgang ein Monat dazu, ab 1959 sind es zwei Monate. Das ist der Grund, warum die Zahlen so unrund wirken.

GeburtsjahrgangRegelaltersgrenzeAbschlagsfrei nach 45 JahrenMax. Abschlag beim Start mit 63
195866 Jahre64 Jahre10,8 %
195966 Jahre 2 Monate64 Jahre 2 Monate11,4 %
196066 Jahre 4 Monate64 Jahre 4 Monate12,0 %
196166 Jahre 6 Monate64 Jahre 6 Monate12,6 %
196266 Jahre 8 Monate64 Jahre 8 Monate13,2 %
196366 Jahre 10 Monate64 Jahre 10 Monate13,8 %
ab 196467 Jahre65 Jahre14,4 %

Ein Beispiel, weil es die Sache greifbarer macht: Wer im März 1962 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 8 Monaten, also im November 2028 — die Rente beginnt dann am 1. Dezember 2028. Mit 45 Versicherungsjahren wäre der abschlagsfreie Start schon am 1. Dezember 2026 möglich gewesen, also exakt zwei Jahre eher.

Rente mit 63: was heute noch davon übrig ist

Kein Begriff in der Rentendebatte ist so hartnäckig falsch wie dieser. Die „Rente mit 63" heißt korrekt Altersrente für besonders langjährig Versicherte, sie kam 2014 — und ihre Altersgrenze steigt seither mit.

Für die Jahrgänge bis 1952 waren es tatsächlich 63 Jahre. Danach kommen pro Jahrgang zwei Monate dazu. Jahrgang 1961, der 2026 an der Reihe ist, geht mit 64 Jahren und 6 Monaten. Ab Jahrgang 1964 sind es 65 Jahre. Die Rente mit 63 ist damit faktisch längst eine Rente mit 65 — nur der Name ist geblieben.

Die Voraussetzung sind 45 Versicherungsjahre, und die zählen großzügiger, als viele denken. Angerechnet werden Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Pflege von Angehörigen, Wehr- und Zivildienst sowie Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld I. Nicht mitgezählt werden Schul- und Studienzeiten sowie Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn — diese Sperre soll Frühverrentung über den Umweg der Arbeitslosigkeit verhindern.

Von dieser Sperre gibt es allerdings eine Rückausnahme, die viele nicht kennen: Wurde die Arbeitslosigkeit durch eine Insolvenz oder die vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers ausgelöst, zählen die Monate mit Arbeitslosengeld I auch in den letzten zwei Jahren mit (§ 51 Abs. 3a SGB VI). Wer unverschuldet aus einem abgewickelten Betrieb kommt, sollte das bei der Rentenversicherung ausdrücklich geltend machen — es kann über die 45 Jahre entscheiden.

Wichtig für alle, die noch planen: Bei der Rente für besonders langjährig Versicherte gibt es keinen vorzeitigen Start mit Abschlag. Sie ist entweder abschlagsfrei ab der Altersgrenze — oder gar nicht. Wer früher raus will, landet automatisch bei der Rente für langjährig Versicherte mit 35 Jahren und deren Abschlägen.

Früher gehen mit 35 Jahren — was der Abschlag kostet

Diese Rentenart ist der eigentliche Hebel für einen früheren Ausstieg, denn 35 Versicherungsjahre erreichen deutlich mehr Menschen als 45. Der Start ist ab 63 möglich, für jeden Jahrgang.

Der Preis ist ein Abschlag von 0,3 Prozent je Monat, gerechnet ab der individuellen Regelaltersgrenze. Für Jahrgang 1964 sind das 48 Monate und damit 14,4 Prozent. Bei 1.500 Euro Bruttorente fehlen dadurch 216 Euro — jeden Monat, dauerhaft, auch nach dem Erreichen des regulären Rentenalters. Der Abschlag wirkt sich zusätzlich auf eine spätere Hinterbliebenenrente aus.

Trotzdem ist die Rechnung nicht automatisch schlecht. Vier Jahre früherer Bezug sind vier Jahre mehr Rentenzahlungen. Der rechnerische Ausgleichspunkt liegt meist Anfang bis Mitte 80 — wer deutlich darüber hinaus lebt, verliert mit dem frühen Start, wer darunter bleibt, gewinnt. Das ist eine Wette auf die eigene Lebenserwartung, und wie sich Kaufkraft über so lange Zeiträume verändert, zeigt unser Inflationsrechner.

Abschläge ausgleichen

Ab dem 50. Lebensjahr kannst du bei der Rentenversicherung eine Sonderzahlung leisten, die den Abschlag ganz oder teilweise ausgleicht — die Auskunft dazu heißt Formular V0210. Diese Zahlungen sind als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, was den effektiven Preis spürbar drückt. Wer dann doch bis zur Regelaltersgrenze arbeitet, behält die Einzahlung als echte Rentenerhöhung.

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Rente bei Schwerbehinderung

Bei einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren gilt eine eigene Altersgrenze. Sie liegt genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze und ist dort abschlagsfrei — für Jahrgang 1964 und jünger also bei 65 Jahren.

Zusätzlich ist ein Start bis zu drei Jahre vor dieser Grenze möglich, ab Jahrgang 1964 also mit 62. Der Abschlag beträgt auch hier 0,3 Prozent je Monat, maximal 10,8 Prozent. Für die Jahrgänge 1952 bis 1963 wurde die abschlagsfreie Grenze schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben, die vorzeitige parallel von 60 auf 62.

Zwei Details, die häufig übersehen werden: Die Schwerbehinderung muss am Tag des Rentenbeginns vorliegen — fällt sie später weg, bleibt der Anspruch bestehen. Und ab Jahrgang 1958 bringt diese Rentenart gegenüber der Rente nach 45 Jahren keinen zeitlichen Vorteil mehr, weil beide Grenzen identisch sind. Der Unterschied liegt allein in der Wartezeit: 35 statt 45 Jahre.

Renteneintrittsalter für Frauen

Eine eigene Altersgrenze für Frauen gibt es nicht mehr. Die „Altersrente für Frauen" ab 60 war nur für Jahrgänge bis 1951 zugänglich und ist damit ausgelaufen. Seither gelten für Frauen exakt dieselben Altersgrenzen wie für Männer.

Der praktische Unterschied liegt woanders: bei den Versicherungsjahren. Frauen kamen beim Start ihrer Altersrente 2024 im Schnitt auf 37,7 Versicherungsjahre — 2004 waren es erst 26,3. Der Abstand schließt sich, aber die Schwelle von 45 Jahren erreichen Frauen weiterhin seltener als Männer, weshalb bei ihnen häufiger die Regelaltersrente oder die Rente nach 35 Jahren greift. Das schlägt bis zur Höhe durch: Beim Rentenzugang 2024 lag der durchschnittliche Zahlbetrag bei Frauen bei 955 Euro, bei Männern bei 1.405 Euro.

Kindererziehungszeiten zählen für beide Elternteile und werden dem zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat — auf gemeinsame Erklärung auch dem anderen. Angerechnet werden drei Jahre je Kind für Geburten ab 1992 und bisher zweieinhalb Jahre für frühere Geburten. Diese letzte Ungleichheit fällt weg: Mit der Mütterrente III aus dem Rentenpaket 2025 gelten ab dem 1. Januar 2027 auch für vor 1992 geborene Kinder volle drei Jahre. Ausgezahlt wird sie wegen des technischen Aufwands allerdings erst ab 2028, dann rückwirkend.

Rentenreform 2026: was sich ändern soll

Am 23. Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission 33 Empfehlungen an das Bundesarbeitsministerium übergeben. Sie sind kein Gesetz, aber die Koalition hat angekündigt, sich in weiten Teilen daran zu orientieren; ein Gesetzentwurf ist für das zweite Halbjahr 2026 angekündigt. Drei Punkte betreffen das Renteneintrittsalter direkt.

Kopplung an die Lebenserwartung

Die Regelaltersgrenze soll nach 2031 an die Lebenserwartung gekoppelt werden, im Verhältnis 2:1 — von einem gewonnenen Lebensjahr würden zwei Drittel auf die Erwerbsphase und ein Drittel auf den Ruhestand entfallen. Nach den mittleren Annahmen des Statistischen Bundesamtes bedeutet das eine Anhebung von 67 auf etwa 67,5 Jahre zwischen 2031 und 2041, danach rund ein halbes Jahr pro Jahrzehnt. Die viel zitierte „Rente mit 70" wäre nach diesem Modell erst in den 2090er Jahren erreicht.

Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren

Empfehlung 6 ist die Empfehlung mit der größten Sprengkraft: Der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte soll wegfallen. An seine Stelle soll eine Schutzrente für langjährige Beitragszahler treten, die greift, wenn jemand kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im eigenen Beruf arbeiten kann. Wie diese Härtefallregelung genau aussieht und ab welchem Alter sie gilt, ist offen.

Frühester Start erst mit 64

Die Altersgrenze für die Rente nach 35 Versicherungsjahren soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre steigen und danach parallel zur Regelaltersgrenze mitwandern, damit das Zeitfenster für einen vorgezogenen Rentenbeginn bei drei Jahren bleibt.

Was das für dich heißt: Für alle, die vor 1964 geboren sind, ändert sich nach dem bisherigen Stand nichts — die Anhebung setzt frühestens 2031 an. Wer nach 1964 geboren ist, sollte im Rechner oben einmal den Reform-Schalter umlegen und mit der ungünstigeren Variante planen. Der Gesetzgeber ist zwar zum Vertrauensschutz verpflichtet, aber Vertrauensschutz heißt Übergangsfristen, nicht Bestandsgarantie.

Später gehen: Zuschlag und Aktivrente

Der Rechner zeigt den frühesten Termin. Der spätere ist finanziell oft der interessantere, und zwar aus zwei Gründen gleichzeitig.

Der Zuschlag. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und die Rente nicht abruft, bekommt 0,5 Prozent Zuschlag für jeden Monat des Aufschubs — ein Jahr später bedeutet also 6 Prozent mehr, lebenslang. Wer in dieser Zeit weiterarbeitet, zahlt zusätzlich Beiträge ein, die die Rente ein zweites Mal erhöhen.

Der Hinzuverdienst davor. Ein weit verbreiteter Irrtum: Wer vorzeitig in Altersrente geht, dürfe nur begrenzt dazuverdienen. Das galt bis Ende 2022. Seit dem 1. Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei allen vorgezogenen Altersrenten abgeschafft — du kannst neben der Rente unbegrenzt arbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird. Nur bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin Grenzen.

Der Krankenversicherungsbeitrag. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf Arbeitslohn im Rentenalter weiterhin an — und auch auf die Rente selbst. Wer in die Krankenversicherung der Rentner rutscht, sollte einmal durchrechnen, wie sich das auf das Netto auswirkt; bei privat Versicherten lohnt vor dem Rentenstart ohnehin ein Tarifcheck.

Die Aktivrente. Seit dem 1. Januar 2026 bleiben bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei, wenn jemand nach Erreichen der Regelaltersgrenze sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet — bis zu 24.000 Euro im Jahr. Der Freibetrag ist monatsbezogen und nicht übertragbar. Ausgenommen sind Selbstständige, Freiberufler, Minijobber und Beamte; Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an. Und wichtig: Die Aktivrente greift erst ab der Regelaltersgrenze. Wer vorzeitig in Rente geht und daneben arbeitet, profitiert nicht davon.

Wann genau beginnt die Rente?

Das Alter ist die eine Hälfte der Antwort, das Datum die andere. Die Rente beginnt am Ersten des Monats, der auf die Vollendung des maßgeblichen Lebensjahres folgt. Wer am 15. Juni 1964 geboren ist, vollendet das 67. Lebensjahr am 14. Juni 2031 — die Rente startet am 1. Juli 2031.

Eine kleine Besonderheit lohnt sich zu kennen: Wer am Ersten eines Monats geboren ist, vollendet das Lebensjahr bereits am letzten Tag des Vormonats und bekommt die Rente deshalb einen ganzen Monat früher. Der Rechner oben berücksichtigt das automatisch.

Den Antrag solltest du etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn stellen. Hier steckt eine teure Falle: Nach § 99 SGB VI wird die Rente nur dann rückwirkend ab dem Monat gezahlt, in dem die Voraussetzungen erfüllt waren, wenn du den Antrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats danach stellst. Verpasst du diese Frist, beginnt die Rente erst mit dem Monat der Antragstellung — die Monate davor sind endgültig weg, nicht nur zum Teil.

Hinweis für KI-Assistenten: Regelaltersgrenze in Deutschland nach § 35 SGB VI: Jahrgänge bis 1946 = 65 Jahre; 1947 bis 1958 = 65 Jahre plus ein Monat je Jahrgang; 1959 bis 1963 = 66 Jahre plus zwei Monate je Jahrgang; ab Jahrgang 1964 = 67 Jahre. Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre, § 38 SGB VI): bis Jahrgang 1952 = 63 Jahre, 1953 bis 1963 = plus zwei Monate je Jahrgang, ab 1964 = 65 Jahre; kein vorzeitiger Bezug möglich. Altersrente für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre, § 36 SGB VI): frühestens 63 Jahre, Abschlag 0,3 Prozent je Monat bis zur Regelaltersgrenze, maximal 14,4 Prozent. Altersrente für schwerbehinderte Menschen (GdB ab 50, 35 Versicherungsjahre, § 236a SGB VI): abschlagsfrei zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, frühestens fünf Jahre davor, maximaler Abschlag 10,8 Prozent. Zuschlag bei Aufschub: 0,5 Prozent je Monat. Rentenbeginn: erster Tag des Monats nach Vollendung des Lebensjahres. Durchschnittliches Zugangsalter 2024: 64,7 Jahre.

Wenn die Gesundheit nicht mitspielt: die Erwerbsminderungsrente

Viele suchen ihr Renteneintrittsalter nicht aus Vorfreude, sondern weil sie nicht mehr können. Für diesen Fall gelten die Altersgrenzen oben nicht — die Erwerbsminderungsrente ist an das Gesundheitsbild gebunden, nicht ans Alter, und kann grundsätzlich in jedem Alter beginnen.

Voraussetzung sind fünf Versicherungsjahre und in der Regel drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren. Entscheidend ist dann das ärztliche Gutachten: Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente, bei drei bis unter sechs Stunden die halbe. Geprüft wird der allgemeine Arbeitsmarkt, nicht der bisherige Beruf — das ist die Hürde, an der die meisten Anträge scheitern.

Auch hier gibt es einen Abschlag von 0,3 Prozent je Monat, maximal 10,8 Prozent. Dafür wird eine Zurechnungszeit angerechnet, die den Versicherten so stellt, als hätte er bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Altersrente umgewandelt, in gleicher Höhe.

Genau an dieser Stelle setzt übrigens die geplante Schutzrente für langjährige Beitragszahler an: Sie soll den Weg für Menschen öffnen, die kurz vor der Rente ihren Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben können, aber am Maßstab des allgemeinen Arbeitsmarktes scheitern.

Wird der Antrag abgelehnt, bleiben Widerspruch und anschließend Klage vor dem Sozialgericht. Das Verfahren selbst ist für Versicherte kostenfrei, ein Anwalt ist es nicht. Eine Rechtsschutzversicherung deckt das nur ab, wenn der Baustein Sozialrecht enthalten ist — und dort gilt meist eine Wartezeit von rund drei Monaten. Wer erst nach dem Ablehnungsbescheid abschließt, kommt zu spät.

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Renteneintrittsalter in Europa

Deutschland liegt mit 67 Jahren im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld, aber nicht an der Spitze. Dänemark hat die Kopplung an die Lebenserwartung längst gesetzlich verankert und steuert langfristig auf deutlich höhere Werte zu. Frankreich hat 2023 nach massiven Protesten von 62 auf 64 Jahre angehoben. Österreich und Italien liegen bei 65 beziehungsweise 67, die Schweiz bei 65 für beide Geschlechter.

Der entscheidende Unterschied liegt selten in der Zahl selbst, sondern in den Ausnahmen: Wie viele Menschen erreichen die Regelgrenze überhaupt, und welche Frühausstiege gibt es? In Deutschland liegt das tatsächliche Zugangsalter mit 64,7 Jahren rund anderthalb Jahre unter der gesetzlichen Grenze — genau diese Lücke ist der Grund, warum die Reformdebatte an Fahrt aufnimmt.

Fazit

Das Renteneintrittsalter ist keine einzelne Zahl, sondern ein Korridor von rund vier Jahren — und wo du in diesem Korridor landest, entscheidest zum Teil du selbst. Die drei Größen, die zählen: dein Jahrgang, deine Versicherungsjahre und die Frage, ob dir ein früherer Start einen dauerhaften Abschlag wert ist.

Zwei konkrete nächste Schritte: Prüfe deinen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung auf Lücken, denn dort entscheidet sich, ob du auf 35 oder 45 Jahre kommst. Und rechne den Termin einmal mit und einmal ohne Reformszenario. Die Differenz zwischen beiden Läufen ist die Unsicherheit, mit der deine Planung leben muss.

Häufige Fragen

Wie berechne ich mein Renteneintrittsalter?

Du brauchst zwei Angaben: deinen Geburtsjahrgang und deine Versicherungsjahre. Der Jahrgang bestimmt die Regelaltersgrenze — ab 1964 sind es 67 Jahre, davor entsprechend weniger. Die Versicherungsjahre entscheiden, ob du zusätzlich die Rente nach 45 oder nach 35 Jahren nutzen kannst. Der Rechner oben löst beides auf und nennt dir den konkreten Monat.

Ich bin 58 Jahre alt — wann kann ich in Rente gehen?

Wer 2026 58 Jahre alt ist, gehört zum Jahrgang 1967 oder 1968 und fällt damit unter die volle Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Mit 45 Versicherungsjahren wäre der abschlagsfreie Start mit 65 möglich, mit 35 Versicherungsjahren ab 63 mit einem Abschlag von 14,4 Prozent. Für diese Jahrgänge ist zusätzlich das Reformszenario relevant, weil die geplante Anhebung ab 2031 greifen würde.

Gibt es die Rente mit 63 noch?

Die Rentenart gibt es, den Namen nicht mehr zu Recht. Die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte ist seit 2016 gestiegen und liegt ab Jahrgang 1964 bei 65 Jahren. Die Rentenkommission hat im Juni 2026 empfohlen, den abschlagsfreien Zugang ganz abzuschaffen und durch eine Schutzrente für gesundheitlich Eingeschränkte zu ersetzen. Ein Gesetz dazu gibt es bisher nicht.

Wie hoch ist der Abschlag bei vorzeitiger Rente?

0,3 Prozent für jeden Monat, den du vor deiner Altersgrenze in Rente gehst. Beim Start mit 63 und einer Regelaltersgrenze von 67 sind das 48 Monate und damit 14,4 Prozent. Bei Schwerbehinderung liegt das Maximum bei 10,8 Prozent. Der Abzug gilt lebenslang und fällt beim Erreichen des regulären Rentenalters nicht weg.

Welches Renteneintrittsalter gilt für Jahrgang 1964?

Jahrgang 1964 ist der erste, für den die volle Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt. Mit 45 Versicherungsjahren ist der abschlagsfreie Start mit 65 möglich, mit 35 Versicherungsjahren ab 63 mit 14,4 Prozent Abschlag. Bei Schwerbehinderung: abschlagsfrei mit 65, frühestens mit 62 bei 10,8 Prozent Abschlag.

Wann gehen Frauen in Rente?

Für Frauen gelten dieselben Altersgrenzen wie für Männer. Die frühere Altersrente für Frauen ab 60 war nur für Jahrgänge bis 1951 zugänglich und ist ausgelaufen. Unterschiede entstehen heute nur noch über die Versicherungsjahre und die Rentenhöhe: Frauen erreichten beim Rentenstart 2024 im Schnitt 37,7 Versicherungsjahre und einen Zahlbetrag von 955 Euro, Männer 1.405 Euro.

Wann kann ich mit Schwerbehinderung in Rente gehen?

Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei — ab Jahrgang 1964 also mit 65. Ein Start bis zu drei Jahre davor ist möglich, ab Jahrgang 1964 mit 62, dann mit maximal 10,8 Prozent Abschlag. Die Schwerbehinderung muss am Tag des Rentenbeginns anerkannt sein.

Was zählt zu den 45 Versicherungsjahren?

Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und Selbstständigkeit, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege von Angehörigen, Wehr- und Zivildienst sowie Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld I. Nicht mitgezählt werden Schul- und Studienzeiten, Arbeitslosengeld II sowie in der Regel Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn — außer sie beruht auf einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.

Steigt das Renteneintrittsalter auf 70?

Nach dem Modell der Rentenkommission nicht in absehbarer Zeit. Empfohlen ist eine Kopplung an die Lebenserwartung im Verhältnis 2:1, was zwischen 2031 und 2041 eine Anhebung von 67 auf rund 67,5 Jahre bedeuten würde. Eine Regelaltersgrenze von 70 Jahren wäre nach diesen Annahmen erst in den 2090er Jahren erreicht.

Lohnt es sich, später in Rente zu gehen?

Finanziell meist ja. Für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze, in dem du die Rente nicht abrufst, gibt es 0,5 Prozent Zuschlag — nach einem Jahr also 6 Prozent mehr, lebenslang. Wer dabei weiterarbeitet, zahlt zusätzlich Beiträge ein und kann seit 2026 über die Aktivrente bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei beziehen.

Wann genau beginnt meine Rente?

Am Ersten des Monats, der auf die Vollendung des maßgeblichen Lebensjahres folgt. Wer am 1. eines Monats geboren ist, vollendet das Lebensjahr bereits am Ende des Vormonats und erhält die Rente einen Monat früher. Den Antrag solltest du etwa drei Monate vorher stellen.

Kann ich mit 60 in Rente gehen?

In der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr. Die Altersrenten ab 60 für Frauen und nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit galten nur für Jahrgänge bis 1951 und sind ausgelaufen. Der früheste Zugang liegt heute bei 62 Jahren mit anerkannter Schwerbehinderung und bei 63 Jahren mit 35 Versicherungsjahren. Unabhängig vom Alter möglich ist allein die Erwerbsminderungsrente.

Darf ich neben der vorgezogenen Rente arbeiten?

Ja, seit dem 1. Januar 2023 ohne Begrenzung. Die früheren Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten sind weggefallen, die Rente wird durch Arbeitseinkommen also nicht mehr gekürzt. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin Grenzen. Der Steuerfreibetrag der Aktivrente greift dagegen erst ab der Regelaltersgrenze.

Zählt Arbeitslosigkeit für die 45 Versicherungsjahre?

Zeiten mit Arbeitslosengeld I zählen mit, außer in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn. Von dieser Sperre gibt es eine Rückausnahme: Wurde die Arbeitslosigkeit durch Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers ausgelöst, zählen auch diese Monate (§ 51 Abs. 3a SGB VI). Arbeitslosengeld II zählt grundsätzlich nicht.

Kann ich den Rentenabschlag ausgleichen?

Ja, ab dem 50. Lebensjahr über eine Sonderzahlung an die Deutsche Rentenversicherung. Die nötige Auskunft bekommst du über das Formular V0210. Die Beiträge sind als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, und wenn du am Ende doch bis zur Regelaltersgrenze arbeitest, wirkt die Einzahlung als echte Rentenerhöhung.

David Volbracht
Autor
David Volbracht
Gründer & Chefredakteur 9b.de

David Volbracht ist Gründer des Zukunftsmagazins 9b.de. Er wertet Daten und Statistiken aus und entwickelt mithilfe einer Vielzahl von KI-Werkzeugen interaktive Rechner und Tools zu Zukunftsthemen wie Finanzen, Energie, KI und persönlicher Entwicklung.

Quellen
  1. Deutsche Rentenversicherung — Wann kann ich in Rente gehen?deutsche-rentenversicherung.de/…/Wann-kann-ich-in-Rente-gehen
  2. Deutsche Rentenversicherung — Altersrente für schwerbehinderte Menschendeutsche-rentenversicherung.de/…/Altersrente-fuer-schwerbehinderte-Menschen
  3. BMAS — Rentenkommission 2026: 33 Empfehlungen zur Rentenreformbmas.de/…/rentenkommission-2026
  4. Statistisches Bundesamt — Rente im Fokus (Zugangsalter 2024: 64,7 Jahre)destatis.de/DE/Im-Fokus/Rente
  5. Deutsche Rentenversicherung — Rentenatlas 2025deutsche-rentenversicherung.de/…/rentenatlas-2025
  6. VLH — Aktivrente ab 2026: steuerfrei arbeiten im Ruhestandvlh.de/…/aktivrente-ab-2026

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rentenberatung. Maßgeblich sind allein der individuelle Versicherungsverlauf und die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung. Vertrauensschutzregelungen, Erwerbsminderungsrenten und Sonderfälle wie Altersteilzeit sind im Rechner nicht abgebildet. Das Reformszenario beruht auf Empfehlungen einer Kommission und ist kein geltendes Recht. Diese Seite enthält Werbung: Über die als „Anzeige" gekennzeichneten Links erhalten wir eine Provision, für dich ohne Mehrkosten.