Mehrwertsteuer-Rechner, brutto, netto, online (kostenlos!)

📊 Mehrwertsteuer-Rechner

MwSt berechnen – von Netto zu Brutto und zurück

📋 Ihre Berechnung:

Wofür wird ein Mehrwertsteuer-Rechner verwendet?

Ein Mehrwertsteuer-Rechner ermittelt wahlweise den Bruttobetrag aus einem Nettobetrag oder umgekehrt den Nettobetrag aus einem Bruttobetrag unter Berücksichtigung des Mehrwertsteuersatzes. Ein Mehrwertsteuer-Rechner berechnet Netto-, Brutto- und Steuerbeträge nach den Formeln: Brutto = Netto × (1 + MwSt-Satz/100) und Netto = Brutto ÷ (1 + MwSt-Satz/100).

Ein Mehrwertsteuer-Rechner ist ein Online-Rechner zur Umrechnung von Netto-, Brutto- und Steuerbeträgen anhand eines festgelegten Mehrwertsteuersatzes.

Die Anwendung richtet sich an Selbstständige für die Rechnungserstellung, an Einzelhändler für Preiskalkulationen sowie an Privatpersonen zum Verständnis von Rechnungen. Auch in der Buchhaltung und bei Steuerberatungen ist der Rechner ein praktisches Hilfsmittel.

Besonders sinnvoll ist der Einsatz bei Rechnungserstellung, Angebotskalkulationen oder Preisvergleichen. Der Rechner minimiert Rechenfehler bei wiederkehrenden Berechnungen. Ein Mehrwertsteuer-Rechner gehört zu den grundlegenden Online-Rechnern für Steuern & Finanzen für Geschäftsalltag und Privathaushalte.

So funktioniert der Mehrwertsteuer-Rechner zur Netto- und Bruttoberechnung

Der Rechner benötigt drei Eingaben: den Ausgangsbetrag, die Information ob es sich um Netto oder Brutto handelt, sowie den Mehrwertsteuersatz. In Deutschland sind die Standardsätze 19% (Regelsatz) und 7% (ermäßigter Satz), der Rechner unterstützt auch individuelle Steuersätze für andere Länder.

Von Netto zu Brutto wird mit (1 + Steuersatz/100) multipliziert. Beispiel: 100 Euro netto bei 19% MwSt ergibt 119 Euro brutto. Umgekehrt wird durch (1 + Steuersatz/100) dividiert. Bei 119 Euro brutto: 119 ÷ 1,19 = 100 Euro netto. Der Rechner gibt drei Werte aus: Nettobetrag, Mehrwertsteuerbetrag und Bruttobetrag, alle auf zwei Dezimalstellen gerundet im deutschen Zahlenformat.

Typische Anwendungsfälle für einen Mehrwertsteuer-Rechner

Rechnungserstellung für Selbstständige: Freiberufler müssen auf Rechnungen Netto-, Steuer- und Bruttobeträge korrekt ausweisen. Der Rechner ermittelt aus dem Nettobetrag automatisch die Mehrwertsteuer und den Bruttobetrag. Bei 500 Euro Honorar und 19% MwSt ergibt sich: 95 Euro Steuer, 595 Euro Rechnungsbetrag. Für die korrekte Kalkulation von Arbeitsleistungen kann ergänzend ein Stundenrechner zur Arbeitszeiterfassung genutzt werden. Für die Gehaltsberechnung kann der Brutto-Netto-Rechner ergänzend genutzt werden.

Preiskalkulation im Einzelhandel: Händler kalkulieren Verkaufspreise auf Basis von Einkaufspreisen. Wenn ein Artikel 80 Euro netto kostet, berechnet der Rechner bei 19% MwSt den Verkaufspreis von 95,20 Euro brutto. Dies ermöglicht transparente Preisgestaltung und korrekte Preisauszeichnung.

Rückrechnung bei Kassenbelegen: Verbraucher möchten oft wissen, wie viel Mehrwertsteuer in einem Kaufpreis enthalten ist. Bei einem Kassenbon über 119 Euro ermittelt der Rechner: 100 Euro Warenwert, 19 Euro Steuer. Dies ist relevant für Unternehmer, die Vorsteuer geltend machen können.

Internationale Geschäfte: Bei Geschäften mit anderen EU-Ländern gelten unterschiedliche Steuersätze. Der Rechner unterstützt individuelle Prozentsätze wie 8,1% (Schweiz) oder 20% (Österreich). Dies erleichtert grenzüberschreitende Kalkulationen. Der Rechner ersetzt dabei keine umsatzsteuerliche Prüfung des Leistungsorts oder der Steuerschuldnerschaft.

Häufige Fehler bei der Mehrwertsteuerberechnung

Verwechslung der Berechnungsrichtung: Der häufigste Fehler ist die falsche Anwendung der Formel. Wer vom Bruttobetrag ausgeht und fälschlicherweise 19% subtrahiert statt durch 1,19 zu dividieren, erhält ein falsches Ergebnis. Beispiel: Bei 119 Euro brutto sind 19% nicht 22,61 Euro, sondern korrekt 19 Euro (Differenz zur korrekten Rückrechnung). Die korrekte Formel zur Herausrechnung ist immer: Brutto ÷ 1,19.

Falscher Mehrwertsteuersatz: In Deutschland gilt der Regelsatz von 19% für die meisten Waren und Dienstleistungen, der ermäßigte Satz von 7% jedoch für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen und weitere definierte Güter. Die Anwendung des falschen Satzes führt zu fehlerhaften Rechnungen, die steuerrechtliche Konsequenzen haben können. Bei Unsicherheit sollte der jeweilige Produktkatalog des Bundesfinanzministeriums konsultiert werden.

Rundungsfehler bei Mehrfachberechnungen: Wenn mehrere Positionen einzeln mit Mehrwertsteuer berechnet und dann addiert werden, können durch Rundungen Cent-Differenzen zur Gesamtrechnung entstehen. Korrekt ist: Zuerst alle Nettobeträge addieren, dann einmal die Gesamtsteuer berechnen. Bei Einzelpositionen von 10,00 € + 15,00 € + 20,00 € (gesamt 45,00 € netto) ergibt sich bei 19% MwSt: 8,55 € Steuer, 53,55 € brutto.

Häufig gestellte Fragen zum Mehrwertsteuer-Rechner

Wie berechne ich die Mehrwertsteuer beim Mehrwertsteuer-Rechner korrekt aus einem Bruttobetrag heraus?

Um die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag herauszurechnen, teilen Sie den Bruttobetrag durch (1 + Steuersatz/100). Bei 19% MwSt: Brutto ÷ 1,19 = Netto. Der Steuerbetrag ist dann Brutto - Netto. Beispiel: 119 € ÷ 1,19 = 100 € (Netto), Steuer = 119 - 100 = 19 €. Falsches Vorgehen wäre, einfach 19% vom Brutto zu subtrahieren.

Welche Mehrwertsteuersätze gelten aktuell in Deutschland beim Mehrwertsteuer-Rechner?

In Deutschland gelten seit 2020 dauerhaft zwei Mehrwertsteuersätze: der Regelsatz von 19% für die meisten Waren und Dienstleistungen sowie der ermäßigte Satz von 7% für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, Personennahverkehr und kulturelle Leistungen. Bestimmte Umsätze wie Finanzdienstleistungen oder Vermietungen sind steuerfrei. Der Rechner unterstützt beide Standardsätze sowie individuelle Prozentsätze.

Kann ich den Mehrwertsteuer-Rechner auch für Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuerausweis verwenden?

Kleinunternehmer nach §19 UStG weisen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und führen keine Steuer ab. Der Rechner hilft dennoch bei der Kalkulation, wenn Kleinunternehmer ihre Einkäufe verstehen oder überlegen, ob sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung lohnt. Für die Gehaltsberechnung bei Anstellung kann zusätzlich der Stundenlohnrechner genutzt werden.

Hinweis: Die Berechnungen dieses Rechners dienen der Orientierung und Kalkulation. Für steuerrechtlich verbindliche Auskünfte, Rechnungsstellung oder Umsatzsteueranmeldungen konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt. Die gesetzlichen Mehrwertsteuersätze können sich ändern. Aktuelle Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium der Finanzen oder Bundeszentralamt für Steuern.